Unter einem Gesetzesartikel versteht man eine Einteilungseinheit eines
Gesetzes. In der
Schweiz werden Bundesgesetze wie auch die meisten kantonalen Gesetze in Artikel unterteilt. In
Deutschland und
Österreich erfolgt die Einteilung der meisten Gesetze in
Paragraphen (§). Einige Gesetze werden aber auch in Deutschland in Artikel unterteilt. Die wichtigsten Beispiele hierfür sind das
Grundgesetz, das
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB), das
Scheckgesetz (ScheckG) und das
Wechselgesetz (WG). Außerdem werden Gesetze, die andere Gesetze ändern, in Artikel untergliedert. Dabei wird meist für jedes geänderte Gesetz ein eigener Artikel angelegt; sind in vielen Gesetzen nur kleine Änderungen vorzunehmen, so werden diese Änderungen oft in einem Artikel zusammengefasst. Solche Gesetze werden häufig auch als
Artikelgesetze bezeichnet. Wird ein neues Gesetz zusammen mit Änderungen in bestehenden Gesetzen erlassen, so geht man ähnlich vor: Außer den Änderungen ist auch das neue Gesetz ein Artikel des Gesamtwerks, das auch als
Mantelgesetz bezeichnet wird.
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