Ein Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, die sich zum Ziel, der Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes, in einer Gesellschaft zusammengeschlossen haben. ( BGB)Inhalte des Gesellschaftsvertrages sind beispielsweisedie Vertretung der Gesellschaft im Außenverhältnis,die Befugnisse der Gesellschafter im Innenverhältnis,die Frage der Haftung,die Frage der Fortsetzung im Todesfall eines Gesellschafters,die Verteilung des Gewinnes.Sollte im Gesellschaftsvertrag nichts geregelt sein, gelten z.B. bei der OHG oder KG die Regelungen des Handelsgesetzbuches.
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