Gesellschaft mit beschränkter Haftung


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Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen.Die GmbH gehört zu der Gruppe der Kapitalgesellschaften. Als juristische Person ist die GmbH selbstständige Trägerin von Rechten und Pflichten: sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Wie schon in der Bezeichnung zu erkennen, haftet die GmbH grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht jedoch mit dem Privatvermögen der Gesellschafter.
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist - wie die Aktiengesellschaft - eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person); ihre Gesellschafter sind mit ihrer Einlage am Stammkapital (Eigenkapital) beteiligt. Bei der Gründung ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorgeschrieben. Die Einlagen können in Geld oder auch in Sachleistungen eingebracht werden, wobei deren Wert in Geld festzustellen ist. Die Haftung ist ausschließlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, erstreckt sich also nicht auf die Gesellschafter persönlich. Von der Aktiengesellschaft unterscheidet sich die GmbH durch einfacheren Aufbau, größere Freiheit in der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und Häufig auch durch stärkeres persönliches Engagement der Gesellschafter; die Stammeinlage, die nicht als Urkunden verbrieft sein müssen, können nicht an der Börse gehandelt werden.

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Gesellschaft, mit beschränkter Haftung
Betriebswirtschaft
Sonstige Begriffe
Gesellschaftsform bei der statt einer persönlichen Haftung des Inhabers nur eine Haftung in Höhe des eingelegten Kapitals ( mindestens 50000 DM) besteht.


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Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der die Gesellschaft selbst unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, während die nur mit Einlagen auf das in Teile zerlegte Stammkapital beteiligten Gesellschafter persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht haften.

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