Gesellschaft (Recht)

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Gesellschaft (Recht)
Eine Gesellschaft ist im wirtschaftlichen sowie im juristischen Sprachgebrauch überwiegend eine durch Rechtsgeschäft begründete privatrechtliche Vereinigung mehrerer natürlicher oder juristischer Personen – die „Gesellschafter“ – zu einem gemeinsamen Zweck. Je nach Rechtsforum kann es sich dabei bei der Gesellschaft auch um eine juristische Person handeln.
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