Gesellschaft (Recht)
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Gesellschaft (Recht)
Eine Gesellschaft ist im
wirtschaftlichen
sowie im
juristischen
Sprachgebrauch überwiegend eine durch
Rechtsgeschäft
begründete
privatrechtliche
Vereinigung mehrerer
natürlicher
oder
juristischer Personen
– die „Gesellschafter“ – zu einem gemeinsamen Zweck. Je nach Rechtsforum kann es sich dabei bei der Gesellschaft auch um eine juristische Person handeln.
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