Geschäftsbericht
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Aufgrund gesetzlicher Vorschriften müssen alle Aktiengesellschaften jährlich einen Geschäftsbericht erstellen, der über Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens Auskunft gibt. Dies gilt auch für Unternehmen anderer Rechtsformen, sofern sie den Bestimmungen des Publizitätsgesetzes (
Publizität) unterliegen.
Der inhaltliche Rahmen des Geschäftsberichtes einer Aktiengesellschaft ist im Aktiengesetz genau festgelegt: Der Jahresabschluß muß nach einem vorgegebenen Bilanzschema veröffentlicht und kommentiert werden. Die Berichterstattung muß gewissenhaft und objektiv sein. Es sind auch Vorgänge von besonderer Bedeutung zu erläutern, die nach Schluß des Geschäftsjahres eingetreten sind. Daneben ist ein Sozialbericht erwünscht, der über soziale Verhältnisse und Leistungen, Personalentwicklung und Ausbildungswesen Auskunft gibt.
Der Geschäftsbericht und der Jahresabschluß einer Aktiengesellschaft ist vom Vorstand aufzustellen, vom Abschlußprüfer zu bestätigen (testieren) und dann dem Aufsichtsrat vorzulegen. Mit der Einberufung der Hauptversammlung muß der Geschäftsbericht in den Räumen der Gesellschaft zur Einsicht für die Aktionäre ausgelegt werden.
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balanço
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(m) ①营业报告 ②工作报告
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m -(e)s, -e metinė ataskaita