Die Gerichtsorganisation in Österreich ist durch eine Zweiteilung in die ordentliche Gerichtsbarkeit (für Straf- und Zivilrecht) und die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (für Verfassungs-, allgemeines Verwaltungs- und Asylrecht) gekennzeichnet. Im Gegensatz zu anderen
Bundesstaaten ist
Gerichtsträger aller Gerichte der Republik
Österreich der Bund.
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