Genetisch nennt man in der
Linguistik die Verwandtschaft von
Sprachen, die sich aus einer gemeinsamen
Ur- oder
Gemeinsprache herleiten lassen. Der Nachweis der genetischen Verwandtschaft zweier oder mehrerer Sprachen gilt als erbracht, wenn sie genug gemeinsame Züge aufweisen, dass sowohl die Wahrscheinlichkeit einer in jeder der Sprachen unabhängigen Entstehung dieser Züge als auch die Wahrscheinlichkeit einer Entlehnung (sei es aus einer der betrachteten Sprache in eine andere oder aus jeweils einer dritten Sprache) minimal ist. Die Möglichkeit eines Nachweises, dass zwei Sprachen nicht verwandt sind, ist nicht gegeben. Genetisch verwandte Sprachen fasst man zu
Sprachfamilien oder allgemeiner zu
genetischen Einheiten zusammen. Diese werden über das Merkmal der gemeinsamer Neuerungen (z.B. in der Phonologie, Wortbildung, Morphologie) definiert. Keinesfalls darf man den Begriff so auffassen, dass die Sprecher von genetisch verwandten Sprachen auch im biologischen Sinne verwandt sein müssen, allerdings ist das oft der Fall.
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