Unter dem Gemeinwohl, auch bekannt als
Wohlfahrt, versteht man den
Nutzen (Wohlergehen) einer
Gesellschaft. Eine solche Gesellschaft können z.B. das
Volk eines
Staates, die Völker einer Vertragsgemeinschaft oder die Angehörigen einer bestimmten Religion sein. Politische und ökonomische Entscheidungen, welche einem Teil dieser Gesellschaft (im Grenzfall allen) größeren Nutzen stiften, als durch sie Nutzen in den anderen Gruppen der Gesellschaft verloren geht, gelten als Steigerung des Gemeinwohls. Das genaue Ausmaß des Konstrukts "Nutzen" ist jedoch nicht allgemeingültig messbar, weshalb sich immer wieder Streit daran entzünden muss, ob ein Vorhaben tatsächlich die Wohlfahrt mehrt oder mindert.
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