Arbeiter und Angestellte erhalten während der ersten 6 Wochen einer
Arbeitsunfähigkeit von ihrem Arbeitgeber Lohn oder Gehalt je nach Tarifvertrag in Höhe von 80 - 100 %. Im Arbeitsvertrag kann vorgesehen werden, daß über die 6 Wochen hinaus eine weitere Gehaltsfortzahlung erfolgt. Deshalb ist die Dauer der Gehaltsfortzahlung zu erfragen, da beim Abschluß einer
Krankentagegeldversicherung der Tarif auf die Dauer der Gehalts- oder Lohnfortzahlung abgestellt werden muß.( Karenzzeit )