Gefahrstoffkennzeichnung
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Gefahrstoffkennzeichnung
Die Gefahrstoffkennzeichnung ist in Deutschland nach der Gefahrstoffverordnung geregelt. Diese besagt, dass Gefahrstoffe mit Namen, Gefahrensymbol und -namen sowie Risiko- und Sicherheitssätzen gekennzeichnet sein müssen. Eine eindeutige Zuordnung der Gefahren ist nur über die R-Sätze möglich. Gefahrensymbole alleine stellen die Gefahren nur unvollständig dar.

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