Je nach Versicherungsgesellschaft erhält der
Versicherungsnehmer einen Garagenrabatt für Einzel-, Doppel-, Sammel- oder Tiefgarage. Er ist verpflichtet, sein Fahrzeug regelmäßig nachts in der Garage abzustellen.
Werden die Voraussetzungen für den Erhalt des Garagenrabattes nicht eingehalten oder erforderliche Angaben nicht erbracht, wird bei einigen Gesellschaften eine Vertragsstrafe erhoben und/oder der Beitrag erhöht.