GSG
GSG
Gesundheitsstrukturgesetz von 1993: Zugang zur Krankenversicherung der
Rentner wird weiter eingeschränkt. Voraussetzung ist eine vorangegangene Pflichtversicherung (bisher freiwillige Mitgliedschaft). Dies hat zur Folge, daß voller Beitrag aus der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Rente, aus Versorgungsbezügen sowie Miet- u. Zinseinnahmen bis zur Bemessungsgrenze zu zahlen ist. Der Beitrag für die Selbständigen ist grundsätzlich der Höchstbeitrag. Niederer Beitrag nur durch Nachweis des Einkommens von den Bruttoeinnahmen (bisher nur Gewinn).
Risikostrukturausgleich: Spannbreite der Beitragsätze der einzelnen Kassen wird verringert. Freies Kassenwahlrecht ab 1996. Sozialhilfeempfänger werden ab 1997 alle versicherungspflichtig. Qualitätsanforderungen an die PKV: Altersrückstellungen in den Beiträgen Verzicht auf ordentliche Kündigung Überschußbeteiligung Einführung eines Standardtarifes mit der Möglichkeit des Wechselns ab dem 65. Lebensjahr (vgl.:
Standardtarif).
© 2006
aspect online. Ihr Finanzportal für kostenlose Vergleiche von Versicherungs- und Bankprodukten.
GSG
Gesundheitsstrukturgesetz
Gerätesicherheitsgesetz
GSG
General Systems Group (Sun)