Das Gesundheitsreformgesetz von 1989.
Einführung des Sozialgesetzbuches V (SGB V): Gewerbliche Mitarbeiter werden gleichgestellt mit Angestellten, was die JAE betrifft.
Selbständige, Freiberufler u. Gewerbetreibende werden ausgegrenzt mit Ausnahme der
Künstler, Publizisten und
Landwirte. Einschränkung der Versicherungspflicht in der KV der
Rentner » 9/10 Regelung.
Studenten sind nur noch 14 Semester, längstens aber bis zum 30. Lebensjahr pflichtig. Wahlrecht für freiwillige Mitglieder: Sie können in der gleichen Kasse bleiben. Leistungskürzungen. Neuen Beamten ist der Zugang in die GKV verwehrt. Ziel: Großer Personenkreis soll nicht mehr an dem Solidarausgleich der PKV partizipieren.