Ein Freizeitpark ist entweder ein dauerhaft angelegter
Vergnügungspark, der auf einem größeren Gelände mehrere
Attraktionen –
Fahrgeschäfte,
Shows,
Ausstellungen,
Museen – vereinigt oder eine Parkanlage mit erweiterten Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. In den meisten Parks wird für das Betreten des Geländes ein Eintritt erhoben, in der Regel können danach die meisten Attraktionen ohne weiteres Entgelt benutzt werden. Anders funktioniert es beim sogenannten Tivoliprinzip (Benannt nach einem der ältesten Freizeitparks der Welt, dem
Tivoli Kopenhagen). Hier ist der Eintritt ähnlich wie bei einem
Volksfest kostenlos oder recht günstig und es muss für die Benutzung der Attraktionen jeweils separat gezahlt werden. Ein weiterer Freizeitpark nach dem Tivoliprinzip ist der
Wurstelprater in Wien.
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