Ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (FSA) ist in Deutschland die Anweisung eines Steuerpflichtigen an sein
Kreditinstitut, anfallende Zinseinnahmen vom automatischen Steuerabzug (
Zinsabschlag) freizustellen. Wurde kein solcher Auftrag erteilt oder gehen die Zinserträge darüber hinaus, dann müssen die Banken 30 Prozent der Zinserträge bzw. des Mehrbetrags an das Finanzamt abführen. Die Einrichtung und Änderung von Freistellungsaufträgen ist immer kostenlos.
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Durch einen Freistellungsauftrag können private Anleger bei Kreditinstituten die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer oder Zinsabschlag beantragen.