Freigabe steht fürim Rechtswesen allgemein die Einräumung von Rechten auf etwas, siehe
Autorisierungim Sicherheitskontext allgemein die an eine Person erteilte Zugriffsberechtigung, siehe
Zugriffskontrollein der Technik die Beseitigung mechanischer oder elektrischer Hemmnisse bezüglich des Gebrauchs von Geräten oder Einrichtungen (
Entriegelungssysteme).in der Informations- und Netzwerktechnik eine Sicherheitstechnik für benutzerspezifischen Zugriff in einem Netzwerk oder Computersystem, siehe
Zugriffsrechtin Windowsbetriebssystemen speziell die Verwaltung von Ressourcen durch
Datei- und Druckdienstein der Softwareentwicklung die Freigabe einer neuen Version für den allgemeinen Gebrauch; siehe
Release Managementin der Luftfahrt die Genehmigung eines bestimmten Flugplanes oder eines bestimmten Flugmanövers (Startfreigabe, Landefreigabe, Überflugerlaubnis); siehe
Flugverkehrskontrolleim Strahlenschutz die Entlassung bestimmter Objekte aus dem sachlichen Geltungsbereich des Strahlenschutzrechts; siehe
Freigabe (Strahlenschutz)in der Druck- und Verlagsbranche die Genehmigung zum Satz oder Druck, Druckfreigabe; siehe
Imprimaturim Beförderungswesen die Abmachung über die Kosten der Sendung, siehe
Frankaturim Zensurwesen die Bestätigung über das Einhalten der Regelungen, siehe
Zensur (Informationskontrolle)
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