Der Begriff Freie Reichsstadt bezeichnet umgangssprachlich im
Heiligen Römischen Reich sowohl jene Stadtgemeinden, die keinem
Reichsfürsten, sondern direkt dem
Kaiser unterstanden, als auch einige Bischofsstädte, die eine gewisse Autonomie erworben hatten, zum Beispiel dem Kaiser keine
Heerfolge leisten mussten. Erstere wurden ursprünglich als Reichsstädte bezeichnet, letztere als
Freie Städte. Diese Städte wurden ab dem 15. Jahrhundert im Städtekolleg unter dem Sammelbegriff „Freie und Reichsstädte“ zusammengefasst, woraus der Volksmund den Begriff Freie Reichsstadt gebildet hat, obwohl nicht viele Städte sowohl Freie Stadt als auch Reichsstadt waren.
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