Das französische Konsulat bezeichnet die Epoche, in der Napoléon Bonaparte vom 10. November 1799 bis zum 1. Dezember 1804 als Erster Konsul die Alleinherrschaft innehatte. Das Konsulat wurde am 2. Dezember 1804 nach der Krönung Napoléons zum Kaiser der Franzosen durch das Empire abgelöst.Der Übergang vom Direktorium zum Konsulat wurde durch den Staatsstreich des 18. Brumaire VIII (9. November 1799) herbeigeführt. Am 10. November wurde Napoléon Bonaparte vom Nationalkonvent unter Druck des Militärs zum Ersten Konsul ernannt.Die Konsulatsverfassung (Verfassung des Jahres VIII) trat am 24. Dezember 1799 nach einer Volksabstimmung in Kraft.
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