Das fliegende Personal ist ein Teil der
Belegschaft einer
Fluggesellschaft und arbeitet in Flugzeugen, die sich im Flug befinden.Es zählt zum
Luftfahrtpersonal und besteht aus verschiedenen Berufen bzw. Funktionsträgern:
Pilot (amtliche Bezeichnung des Luftfahrerscheines: „Verkehrsflugzeugführer“, gesetzliche Bezeichnung in Deutschland: „Flugzeugführer“; ugs. auch „Flugkapitän“)Kopilot (gesetzliche deutsche Bezeichnung: „Zweiter Flugzeugführer“, auch: „Co-Pilot“, „First Officer“) Flug- oder Bordingenieur (nur in einigen, meist älteren, Typen)
FlugbegleiterIn der
Militärluftfahrt und in der Vergangenheit bzw. bei älteren Modellen auch heute noch: u. a. Beobachter, Bordschütze, Navigator, Funksprecher
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