Finanzbehörde (Deutschland)
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Finanzbehörde (Deutschland)
Finanzbehörden im Sinne der
Abgabenordnung
sind nach § 6 Abs. 2 AO die folgenden im
Gesetz über die Finanzverwaltung
genannten
Bundes- und Landesfinanzbehörden
:das
Bundesministerium der Finanzen
und die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten
Landesbehörden
als oberste
Behörden
,die Bundesmonopolverwaltung für
Branntwein
und das
Bundeszentralamt für Steuern
als
Bundesoberbehörden
,Rechenzentren als Landesoberbehörden,die
Oberfinanzdirektionen
und das
Zollkriminalamt
als Mittelbehörden,die
Hauptzollämter
einschließlich ihrer
Dienststellen
(
Zollämter
,
Zollkommissariate
), die
Zollfahndungsämter
, die
Finanzämter
und die besonderen Landesfinanzbehörden als örtliche Behörden,Familienkassen,die zentrale Stelle im Sinne des § 81 des
Einkommensteuergesetzes
unddie
Bundesknappschaft
/Verwaltungsstelle
Cottbus
(§ 40a Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes).
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