Finanzbehörde (Deutschland)

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Finanzbehörde (Deutschland)
Finanzbehörden im Sinne der Abgabenordnung sind nach § 6 Abs. 2 AO die folgenden im Gesetz über die Finanzverwaltung genannten Bundes- und Landesfinanzbehörden:das Bundesministerium der Finanzen und die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden als oberste Behörden,die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und das Bundeszentralamt für Steuern als Bundesoberbehörden,Rechenzentren als Landesoberbehörden,die Oberfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt als Mittelbehörden,die  Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen ( Zollämter Zollkommissariate), die  Zollfahndungsämter, die  Finanzämter und die besonderen Landesfinanzbehörden als örtliche Behörden,Familienkassen,die zentrale Stelle im Sinne des § 81 des Einkommensteuergesetzes unddie Bundesknappschaft/Verwaltungsstelle Cottbus (§ 40a Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes).
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