Der Familienstand einer Person gibt im Personenstandswesen an, ob diese ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist, oder eine entsprechende Rechtstellung bezüglich einer Lebenspartnerschaft besteht.Die Angabe des Familienstandes erfolgt z. B. in Personenstandsurkunden. Allerdings können manche Familienstände nur umschrieben werden, so nach Aufhebung einer Ehe oder bei Auflösung der Ehe eines für tot Erklärten, der in Wirklichkeit noch lebt, durch Wiederheirat des anderen Ehepartners.Im Einwohnermeldewesen werden die KürzelLD (ledig)VH (verheiratet)GS (geschieden)VW (verwitwet)LP (Lebenspartnerschaft)LA (Lebenspartnerschaft aufgehoben)LV (Lebenspartner verstorben)FU (Familienstand unbekannt) verwendet.
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