Der
Versicherungsnehmer erhält einen Familienrabatt, wenn in seinem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt.
Als Kinder gelten leibliche Kinder, Stief-, Enkel-, Pflege- und Adoptivkinder des Versicherungsnehmers oder seines in häuslicher Gemeinschaft lebenden (Ehe-)Partners.
Die Altersgrenzen können bei den Versicherern variieren.
Macht der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung vorsätzlich falsche Angaben oder gibt während der Vertragslaufzeit Änderungen nicht bekannt, kann der Versicherer eine
Vertragsstrafe erheben.