Fallschirmspringen bezeichnet die Gesamtheit von Absprung, anschließendem Fall bzw. Flug und abschließender Landung einer Person aus einer so erhöhten Position (meist aus Luftfahrzeugen), dass ohne die Benutzung eines
Fallschirms das Auftreffen am Boden meist Verletzung oder Tod zur Folge hätte. Der Fallschirm dient dabei dem Erreichen einer verträglichen Sinkgeschwindigkeit zum Zeitpunkt der Landung. Die Verzögerungswirkung des Fallschirms kann entweder unmittelbar beim Absprung oder auch erst zu einem späteren Zeitpunkt während des Falles aktiviert werden, erfordert zur sicheren Nutzung jedoch eine gewisse Mindesthöhe respektive Mindestzeit. Fallschirmspringen findet Anwendung zur Rettung der Besatzung von Luftfahrzeugen in Luftnot, ist militärisch eine mögliche Einsatzart der
Fallschirmjägertruppe und sonstiger Spezialeinheiten (
Luftlandetruppen) und zivil auch als
Luftsportart verbreitet.
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