Der Fahrzeugschein wird von der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (
Straßenverkehrsbehörde) bei der An- oder Ummeldung von
Kraftfahrzeugen ausgestellt und dient der Identifizierung eines motorbetriebenen Fahrzeugs. Seit Oktober 2005 unterliegt der Fahrzeugschein in
Deutschland EU-einheitlichen Regelungen als
Zulassungsbescheinigung, wie dies in
Österreich schon seit 2003 der Fall ist. Die neuen fälschungsgesicherten Fahrzeugscheine, die im Gesetz noch immer „Fahrzeugschein“ heißen, tragen diese Bezeichnung im Formular jedoch nur noch als Klammerzusatz zur offiziellen Bezeichnung „Zulassungsbescheinigung Teil I“.
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Der Fahrzeugschein enthält Informationen über den
Fahrzeughalter sowie technische Daten über das Fahrzeug.
Der Fahrzeugschein muss ständig mitgeführt werden.
Seit dem 01.10.2005 gibt es EU-harmonisierte
Zulassungsbescheinigungen. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den Fahrzeugschein.