Der Fahrzeugbrief (auch Kfz-Brief, in Österreich
Typenschein bzw.
Einzelgenehmigung, in der Schweiz Fahrzeugausweis) ist eine amtliche Urkunde über die allgemeine Zulassung eines
Kraftfahrzeugs für den öffentlichen
Straßenverkehr. Der Kraftfahrzeugbrief wurde in Deutschland bereits mit der „Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr“ vom 11. April 1934 eingeführt. Nach dem Recht der Europäischen Union (
EU) heißt der Fahrzeugbrief
Zulassungsbescheinigung Teil II. Deutschland führte diese Zulassungsbescheinigung zum 1. Oktober 2005 mit der 38. Änderungsverordnung der
STVZO ein, um das geltende EU-Recht umzusetzen. Die bis zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Kraftfahrzeugbriefe behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.
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Der Fahrzeugbrief ist eine Besitzurkunde und enthält Informationen über den
Fahrzeughalter sowie technische Daten über das Fahrzeug.
Der Fahrzeugbrief muss nicht mitgeführt werden.
Seit dem 01.10.2005 gibt es EU-harmonisierte
Zulassungsbescheinigungen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief.