Stationär: Für Rettungseinsätze und Fahrten zu stationären Behandlungen ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 12,50 Euro festgelegt. Ambulant: Fahrten zu ambulanter Behandlung gehen vollständig zu Lasten des Versicherten. Siehe
Arzneimittel GKV (1. GKV - Neuordnungsgesetz)