Der
Versicherungsnehmer erhält einen Fahrerkreisrabatt, wenn nur ein bestimmter Personenkreis, begrenzt auf eine festgesetzte Personenanzahl, auf ein bestimmtes Alter (ab 25 J.) oder Geschlecht der Fahrer mit dem versicherten Pkw fährt.
Macht der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung vorsätzlich falsche Angaben oder gibt während der Vertragslaufzeit Änderungen nicht bekannt, kann der Versicherer eine
Vertragsstrafe erheben.
Notfahrten wie z.B. Fahrten ins Krankenhaus oder zum Arzt sowie Probefahrten von Mitarbeitern einer Reparaturwerkstatt sind hiervon ausgeschlossen.