Facharzt darf sich in Deutschland nur derjenige Arzt nennen, der eine mehrjährige Weiterbildung absolviert und mit einer Facharztprüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Für Zeitdauer, Weiterbildungsinhalt und Anrechnung von Vorzeiten erlassen die Landesärztekammern für ihren Zuständigkeitsbereich eine Weiterbildungsordnung.
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