Exterritorialität (
lat. ex terra - außerhalb des Bodens) bezeichnet den rechtlichen Status eines
Rechtssubjektes oder Gebietes. Gekennzeichnet ist dieser Status dadurch, dass sie nicht der lokalen Hoheit unterliegen.Im
Völkerrecht wurde früher der Begriff der Exterritorialität als
Fiktion für die Stellung von
Diplomaten,
Botschaften und
Internationalen Organisationen dahingehend benutzt, dass sie angesehen wurden „als seien sie außerhalb des Landes“. An diesen missverständlichen Wortgebrauch wurde eine uneinheitliche Praxis mit teils unangemessenen Ergebnissen geknüpft. So wurde gelegentlich die Auffassung vertreten, ein Botschaftsgelände sei Territorium des Entsendestaates.
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