Als externen Effekt (auch Externalität) bezeichnet man in der
Volkswirtschaftslehre die unkompensierten Auswirkungen ökonomischer Entscheidungen auf unbeteiligte Dritte. Sie werden nicht in das Entscheidungskalkül des Verursachers einbezogen. Volkswirtschaftlich gesehen sind sie eine Art von
Marktversagen (woraus sich die Notwendigkeit staatlicher Intervention herleiten lässt).
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