Evidenzzentrale
Die Evidenzzentrale ist die Erfassungsstelle der
Deutschen Bundesbank, bei der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Finanzunternehmen vierteljährlich nach § 13
Kreditwesengesetz (KWG)
Großkredite und gemäß § 14 KWG
Millionenkredite als Teil ihres
Meldewesens melden müssen.Im Gegenzug erhalten die
Kreditinstitute von der Bundesbank Rückmeldebänder, auf denen die Gesamtinanspruchnahme der Kreditnehmer bzw. Kreditnehmereinheiten bei allen deutschen Banken (soweit es sich um Millionenkredite handelt) sowie deren Auslandstöchtern angegeben ist.Primärziel des vierteljährlichen Meldewesens ist eine aktuelle Information der Kreditgeber über den Verschuldungsstand der Kreditnehmer. Darüber hinaus ermöglichen die vierteljährlichen Meldungen der Bankenaufsicht insbesondere bei Finanzkrisen einen unverzichtbaren Einblick in die aktuelle Kreditgewährung der Banken.
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Evidenzzentrale
Einrichtung, die in einer zentralen Datei Informationen aus verschiedenen Quellen sammelt, zusammenfaßt und zurückmeldet. Evidenzzentralen können beispielsweise Banken sein. Die Deutsche Bundesbank ist eine Evidenzzentrale für Kredite ab 1,5 Millionen Euro: Banken und Sparkassen melden der Bundesbank die Kredite, die sie vergeben, die Bundesbank unterrichtet sie dafür über die Gesamtverschuldung der betreffenden Kreditnehmer. Auch die Schufa (= Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditversicherung) ist eine Evidenzzentrale.
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