Europäische Kommission
Europäische Kommission
Europapolitik
Supranationale Institutionen
siehe auch:
EG-Kommission
Die Europäische Kommission
ist das politisch unabhängige Organ, das die Interessen der Europäischen Union insgesamt vertritt und verteidigt. Sie schlägt Rechtsakte, Politikbereiche und Aktionsprogramme vor und ist für die Umsetzung der Beschlüsse von Parlament und Rat verantwortlich.
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist mit Initiativ-, Durchführungs-, Management- und Kontrollbefugnissen ausgestattet. Sie ist die Hüterin der Verträge und verkörpert das Gemeinschaftsinteresse. Die Kommission ist ein Kollegium aus 20 unabhängigen Mitgliedern (je zwei Mitglieder für Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich und je ein Mitglied für jeden der übrigen Mitgliedstaaten) mit einem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. Sie wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten für 5 Jahre ernannt und muss vom Europäischen Parlament, dem sie verantwortlich ist, bestätigt werden. Das Kollegium der Kommissionsmitglieder wird von einer Verwaltung aus Generaldirektionen und spezialisierten Dienststellen unterstützt, deren Bedienstete hauptsächlich in Brüssel und Luxemburg tätig sind.
Die neue Kommission, deren fünfjährige Amtszeit am 23. Januar 2000 begann, hat eine umfangreiche Verwaltungsreform eingeleitet. Ziel dieser Reform ist es, die Arbeitsweise und die Verfahren der Kommission zu modernisieren und eine wirklich kollegiale Beschlussfassung zu gewährleisten. Gleichzeitig will die Kommission verstärkt von ihren Ermächtigungen in bestimmten Bereichen (zum Beispiel in der Regionalpolitik, der gemeinsamen Agrarpolitik, der Binnenmarktpolitik) Gebrauch machen. Die Bedeutung, die sie der internen Reform beimisst, spiegelt sich in dem Weißbuch wider, das am 1. März 2000 angenommen wurde. In diesem Weißbuch sind drei große Reformbereiche vorgesehen:
Festsetzung der Prioritäten und Ressourcenallokation
Umfassende Reform der Personalpolitik
Effizienteres Finanzmanagement, verstärkte Rechenschaftspflicht, besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis
Siehe auch:
Europäischer Rat
Europäisches Parlament
Initiativrecht
Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts
Präsident der Europäischen Kommission
Regierungskonferenz (RK)
Zusammensetzung der Europäischen Kommission
Zustimmungsvotum zur Ernennung der Kommission
Europäische Kommission
Ein Organ der Europäischen Gemeinschaft mit Befugnissen zur gesetzgeberischen Initiative, Durchführung, Verwaltung und Kontrolle. Die Europäische Kommission ist Hüterin der Verträge und verkörpert die Interessen der Gemeinschaft. Sie hat ebenso wie die Mitgliedstaaten das Recht, Vorschläge im Bereich Justiz und Inneres zu unterbreiten.