Europäische Gemeinschaft
Die Europäische Gemeinschaft (EG) bildet das Herz der
Europäischen Gemeinschaften, die wiederum die erste und wichtigste Säule der
drei Säulen der Europäischen Union sind. Damit ist der Rechtskörper der Europäischen Gemeinschaft das Kernstück der
Europäischen Union (EU). Die Bezeichnung Europäische Union hat heute in der Umgangssprache die Europäische Gemeinschaft ersetzt, jedoch bleiben EU und EG juristisch unterschiedliche Begriffe. Anders als die EU verfügt die EG über völkerrechtliche Handlungsfähigkeit.
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EG: Europäische Gemeinschaft
ist die jetzige Bezeichnung für die frühere "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" (
EWG)
Europäische Gemeinschaft
Die Europäische Gemeinschaft, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die Europäische Atomenergie-Gemeinschaft sind alle durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geregelt.
Europäische Gemeinschaft
Der Vertrag von Rom von 1957, der die Europäische Gemeinschaft (EG) begründete, war ein Meilenstein im westeuropäischen Integrationsprozess. Er sah die Schaffung eines immer engeren Zusammenschlusses der Völker Europas vor und legte die Grundlage für einen Binnenmarkt und eine Wirtschafts- und Währungsunion. Die Umsetzung einer gemeinsamen Handelspolitik stand historisch gesehen im Zentrum des ursprünglichen Plans, der zur Gründung der Europäischen Union führte. Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist die Integration der Europäischen Atomgemeinschaft (Euroatom), der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG oder Binnenmarkt).
Europäische Gemeinschaft
EG, Europäische Gemeinschaft
Europäische Union
EG (hist.), EU, Europäische Gemeinschaft (hist.), Europäische Union, EWG (hist.)