Erziehungsgeld
Das für Geburten ab 1. Januar 1986 eingeführte Erziehungsgeld ist eine Ausgleichsleistung des
deutschen Staates für einen
Elternteil, der das
Kind vorwiegend erzieht. Dieser Elternteil darf nur einer
Teilzeitarbeit von maximal 30 Stunden pro Woche nachgehen.
Schüler und
Studenten als Eltern dürfen jedoch ihrer
Berufsausbildung in vollem Umfang nachgehen. Es dürfen bestimmte
Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Man kann sich entscheiden, ob man maximal zwölf Monate lang 450 Euro (Budgetbetrag) erhält oder ob man für maximal 24 Monate 300 Euro (Regelbetrag) pro Monat bekommt.
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Erziehungsgeld
Anspruch auf Erziehungsgeld haben Mütter oder Väter, die ihr Neugeborenes selbst betreuen. Wer Erziehungsgeld erhält, kann bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten.
Das Erziehungsgeld beträgt höchstens:
- 300 Euro monatlich (Regelbetrag für 2 Jahre) oder
- 450 Euro monatlich (Budget für 1 Jahr)Es gelten folgende Einkommensgrenzen (pauschalisiertes Nettojahreseinkommen):
- in den ersten 6 Lebensmonaten: 30.000 Euro für (verheiratete) Paare und 23.000 Euro für Alleinerziehende
- ab dem 7. Monat: 16.500 Euro für (verheiratete) Paare und 13.500 Euro für Alleinerziehende
- für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 3.140 Euro
Das Erziehungsgeld muss für jedes Jahr neu beantragt werden. In einigen Bundesländern gibt es im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld unter bestimmten Voraussetzungen das Landeserziehungsgeld.
Während des Bezuges von Erziehungsgeld, ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei. Einzelne private Krankenversicherer gewähren bei Bezug von Erziehungsgeld ebenfalls Beitragsfreiheit.
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Erziehungsgeld
Sozialpolitik
Transfers/Subventionen
siehe auch:
Sozialleistungsinstitutionen;
Familienpolitik;
Existenzminimum In den ersten 6 Lebensmonaten an alle Eltern, später in Abhängigkeit vom Einkommen gewährte Unterstützungsleistungen an erziehende Eltern mit geringem eigenem Einkommen. Dauer des Leistungsanspruchs 24 Monate.