Der Begriff Erziehungsberechtigter bezeichnet den bzw. die Inhaber des grundgesetzlich definierten Erziehungsrechts (bzw. -pflicht) über einen Minderjährigen. Erziehungsberechtigt sind in der Regel die Eltern. Das Erziehungsrecht ist gem. Abs. 1 BGB Teil der Personensorge, somit Teil des elterlichen Sorgerechts.
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