Anstelle von Kostenersatz für Wahlleistungen wird im tariflichen Rahmen ein
Krankenhaustagegeld gewährt. Wird zum Beispiel auf versichertes
Einbettzimmer verzichtet und nur ein Zweibettzimmer in Anspruch genommen, wird ein Ausgleich in Form eines Krankenhaustagegeldes gezahlt.