Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in Deutschland
Amtsträger, die die Befugnis zur Anordnung und Durchführung von besonderen
Maßnahmen in der
Strafverfolgung bei
Gefahr im Verzug haben.Das Rechtsinsitut der Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft wurde geschaffen, falls die Einholung einer richterlichen Anordnung nicht oder nicht rechtzeitig möglich sein sollte und so ggfs. der Ermittlungserfolg vereitelt werden würde. Die Ermittlungspersonen werden befugt, solche strafprozessualen
Maßnahmen anzuordnen, die erheblich die Rechte des
Beschuldigten einschränken. Für weniger einschneidende Maßnahmen (z. B.
Platzverweis, Sicherstellung) sind auch andere Amtsträger befugt.
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