Von Erlebensfall spricht man, wenn der
Versicherungsnehmer das Vertragsende seiner
Lebensversicherung erlebt.
Die Versicherungsunternehmen weisen die Versicherten i.d.R. auf den Vertragsablauf hin. Die Versicherungsleistung erhält man nach Zusendung des Versicherungsscheines und Nachweis der letzten
Beitragszahlung.