n.
Namensgeber, eine Person deren Name zur Benennung von Plätzen oder Sachen benutzt wird; medizinischer Name für eine Krankheit vom Namen einer Person abgeleitet; Beamter der Antike nach dessen Namen das Jahr benannt wurde in dem er im Amt war
Ein Eponym ist ein Begriff, der eine Sache mit einer namengebenden realen oder fiktiven Person (Namensgeber) oder einem Ort verbindet. Dem entspricht das Epotoponym, bei dem der Namensgeber ein geografisches Toponym ist (z.B. Champagne zu Champagner).Im assyrischen Reich und der Antike waren eponyme Beamte Personen, die ein wichtiges Staatsamt inne hatten und dem betreffenden Jahr den Namen gaben (Im Jahr des Konsulats des XXXX). Diese Daten wurden in Eponymenlisten festgehalten.
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