Empfängnisregelung GKV
Kostenübernahme für ärztl. Beratung zu Fragen der Empfängnisregelung, für nicht rechtswidrige Sterilisation bzw. Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Verträge zu 100%. Leistungen für eine künstliche Befruchtung werden übernommen. Für Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr werden auch die Kosten für die verordnete Pille (od. Spirale) übernommen. Zuzahlung wie bei Arzneimitteln (§§ 24 a ,b SGB V).
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