emission
n.
Emission, Entleerung; Ausgabe (von Wertpapieren)
Emission
Emission
Emission nennt man die Ausgabe neuer Wertpapiere; meist gehört auch die Unterbringung (
Plazierung) im Publikum und die Einführung in den Börsenhandel dazu. Übernahme und Verkauf erfolgen üblicherweise durch Banken, die sich zu diesem Zweck häufig zu einem Konsortium zusammenschließen.
Festverzinsliche Wertpapiere übernimmt das Konsortium vom Emittenten oder Schuldner - beispielsweise einer staatlichen Stelle oder einem Industrieunternehmen - zu einem festen Kurs, zu dem sie diese Papiere dann ggf. dem Publikum anbieten. Alle privaten Anleihen inländischer Schuldner bedürfen einer Emissionsgenehmigung durch das Bundesfinanzministerium.
Die Ausgabe neuer Aktien im Zuge einer Kapitalerhöhung geschieht ebenfalls in der Regel durch Einschaltung von Banken. Ein „freihändiger" Verkauf der neuen Aktien ist, den Vorschriften des Aktiengesetzes entsprechend, die Ausnahme. Vielmehr werden die "jungen Aktien" im allgemeinen den Alt-Aktionären zum Bezug angeboten (
Bezugsrecht).
Bei Wertpapieren beider Kategorien - Festverzinsliche und Aktien -, die breit gestreut an das Anlegerpublikum verkauft werden, folgt die Einführung in den Börsenhandel unverzüglich (Börsenzulassung).
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Emission
Umwelt-/ Energiepolitik
Sonstige Begriffe
Emission
Schadstoffen die an die Umwelt abgegeben werden. Zum Beispiel Luftschadstoffe, Radioaktivität, Staub und Lärm gemeint sein.