Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine Methode zur Ermittlung des zu versteuernden
Gewinns.
Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind,
Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen und dies auch nicht freiwillig tun, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die
Betriebsausgaben ansetzen. Rechtsgrundlage für die EÜR ist § 4 Abs.3
EStG. Die EÜR wird daher oft auch „4/3-Rechnung“ genannt.
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