Beim Abschluss von
Lebens- und
privaten Rentenversicherungen kann der Beitrag für die gesamte
Laufzeit in einer einmaligen Summe gezahlt werden. Die Zahlung eines Einmalbeitrages ist dann von Vorteil, wenn bei Eintritt in den Ruhestand eine sofort beginnende Rentenversicherung benötigt wird. Sie kann aber auch unter Vereinbarung einer Aufschubzeit abgeschlossen werden.
Die rechnungs- und außerrechnungsmäßigen Zinsen aus der Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag sind auch dann kapitalertragsteuerpflichtig, wenn die sonstigen Voraussetzungen für eine
Kapitalertragsteuerfreiheit erfüllt sind.