Als Einheitsstaat bezeichnet man einen
Staat, der nicht in
Gliedstaaten wie
Länder oder
Kantone gegliedert ist. Einheitsstaaten können zentralistisch (Zentralstaat) oder dezentral organisiert sein. Im ersten Fall sind
Provinzen oder ähnliche Einrichtungen reine Verwaltungsbezirke der Zentralregierung, im zweiten Fall sind sie darüber hinaus Körperschaften mit Staatsqualität mit eigenen Volksvertretungen und Regierungen, die vom Einheitsstaat eingerichtet werden und seiner Rechtsaufsicht unterliegen. (Beim
Föderalismus hingegen liegen die Kompetenzen zunächst bei den Gliedstaaten und werden von diesen an die
Bundesebene abgetreten.)
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