Ehrenamtlicher Richter
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Ehrenamtlicher Richter
Ein ehrenamtlicher Richter (auch Laienrichter genannt) benötigt nicht die Qualifikation eines Volljuristen. Er ist an einem Gerichtsverfahren auf Grund einschlägiger Lebenserfahrung (zum Beispiel Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeisitzer an den Arbeitsgerichten) unabhängig und mit vollem Stimmrecht beteiligt. Ehrenamtliche Richter sind im Strafprozess Geschworene oder Schöffen.

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