Das Eherecht ist das Teilgebiet des
Familienrechts der
Rechtsnormen, die sich auf Inhalt, Abschluss und Auflösung der
Ehe, sowie das Verhältnis der
Ehegatten zueinander beziehen.Das Rechtsgebiet umfasst Klärung der ehelichen Rechte und Pflichten, Ehetrennung,
Ehescheidung (Scheidungsrecht), verschiedene Formen der Ungültigkeit der Ehe (
Aufhebung,
Nichtigkeit,
Annullierung), wie auch die Namensregelung bei Eheschliessung und ehelichen Kindern (eheliches
Namensrecht), das
Ehegüterrecht, und die national unterschiedlichen Formen von
gleichgeschlechtlichen Ehen und anderen
eingetragenen Partnerschaften, im Verhältnis zu anderen
Lebensgemeinschaften.
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