Ehegattenarbeitsvertrag

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Ehegattenarbeitsvertrag
Der Ehepartner eines Selbständigen erfüllt häufig sämtliche Voraussetzungen eines Arbeitnehmers mit dem Unterschied, daß kein Arbeitsvertrag vorliegt. Ein Ehegattenarbeitsvertrag kann jedoch gewisse Vorteile bringen: Für die Firma:
Das Gehalt und die Sozialversicherungsbeiträge für den Ehegatten erhöhen die Betriebsausgaben und mindern somit die Gewerbe- und Einkommensteuer. Das Ehegattengehalt wird pauschal versteuert. Für den Firmeninhaber:
Aufgrund der Mitgliedschaft des Ehegatten in der gesetzlichen Krankenkasse kann der Firmeninhaber zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Dies bietet ihm den Status des Privatpatienten mit den sich daraus ergebenden Vorteilen. Für den Ehegatten:
Der Ehegatte wird sozialversicherungspflichtig und damit u.a. Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Pflichtmitglied hat der Ehegatte Anspruch auf Alters- und BU-/EU- Rente, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind: Altersrente
Erfüllung der kleinen Wartezeiten, d.h. 60 Monate Beitragszeiten. Zu den Beitragszeiten zählen: Freiwillige Beiträge Pflichtbeiträge (Versicherungspflichtige Beschäftigung, Kindererziehungszeiten, Wehr-/Zivildienst, Zeiten mit Lohnersatzleistungen) Ersatzzeiten Zeiten aus dem Versorgungsausgleich BU-/EU-Rente
Neben der kleinen Wartezeit mußen für den Anspruch auf Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrente folgende 2 Voraussetzungen erfüllt sein: 36 Pflichtbeiträge in den letzten 60 Monaten vor Eintritt des Versicherungsfalls. Weitere Vorteile des Ehegattenarbeitsvertrages: Anspruch auf BfA-Kuren Leistungen bei Berufsunfällen Leistungen bei Arbeitslosigkeit Eigener Krankengeldanspruch Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner. Dies wäre als Familienversicherter beim freiwillig versicherten Ehegatten nicht möglich.

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