Hierunter versteht man die Anpassung des Versicherungsschutzes in der
Krankentagegeldversicherung an die Einkommensentwicklung ohne erneute Risikoprüfung. Von den PKV-Unternehmen werden zwei Verfahren praktiziert: Anpassung in bestimmten, vom Unternehmen festgelegten Zeiträumen an die allgemeine Einkommensentwicklung Anpassung in die individuelle Einkommensentwicklung Eine Dynamik, wie sie bekannt ist bei der Lebens- oder Unfallversicherung, gibt es bei Krankenversicherung nicht. Leistungserhöhung und die damit verbundene Beitragserhöhung muß vom Versicherungsnehmer (VN) beantragt werden.