Dynamik
Der Begriff Dynamik (griech. dynamiké „mächtig“ bzw. dynamis „Kraft“) bezeichnet:allgemein Kraft, Triebkraft oder auf Veränderung gerichtete Kraft. Eine zeitliche Entwicklung wird hiermit in Zusammenhang gebracht.in der Physik die Lehre vom Einfluss der Kräfte auf die Bewegungsvorgänge von Körpern, siehe
Dynamik (Physik)in allgemeinen physikalischen oder mathematischen Zusammenhängen (etwa der Akustik, Tontechnik oder der Computergrafik) den Quotienten aus dem höchsten und niedrigsten Wert, siehe
Dynamikumfangin der Musik die Lehre von den einzelnen Abstufungen der verschiedenen Tonstärken (den Verhältnissen zwischen leisen und lauten Tönen) zueinander, siehe
Dynamik (Musik)in der Systemtheorie die Veränderung und Entwicklung von
Systemen, siehe
Dynamik (System)eine regelmäßige Erhöhung der Versicherung, siehe
Dynamik (Versicherung)in der Informatik die Eigenschaft einer Hard- oder Software, sich an veränderte Bedingungen anzupassen, siehe Dynamik (Informatik)
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Dynamik
Dieser Wert beschreibt den insgesamt nutzbaren Dynamikumfang. Dazu werden z.B. mehrere immer leiser werdenden Prüfsignale gemessen (-20 bis -85 dB). Ähnlich wie bei der
Klirrfaktor -Messung werden dann aus dem Ergebnis das Prüfsignal herausgefiltert. Übrig bleiben alle von der (Soundkarten-)Elektronik stammenden Störungen wie Rauschen, Brummen, Zirpen. Je größer der Abstand zur Vollaussteuerung und je größer der Meßwert - desto besser.
Dynamik
Dynamik wird die regelmäßige, meist jährliche Erhöhung der Versicherungsbeiträge genannt. Die Erhöhung erfolgt automatisch und ohne neue
Gesundheitsprüfung, jedoch mit neuer Berechnung des Eintrittsalters. Damit verbunden ist jedesmal eine Erhöhung der
Versicherungssumme. Der Sinn der Dynamik ist der Erhalt der Kaufkraft in der Zukunft.Die Versicherungsbeiträge erhöhen sich um einen fest vereinbarten Prozentsatz von mind. 5% und höchstens 10% des Vorjahresbeitrages oder um den Steigerungssatz des Höchstbeitrages der gesetzlichen Rentenversicherung von mind. 5% p.a. Der
Versicherungsnehmer kann zweimal hintereinander auf eine Anpassung verzichten ohne dass der Anspruch auf eine Dynamik wegfällt. Danach ist eine dynamische Anpassung nur nach erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Der Einschluss einer Dynamik erfolgt maximal bis zum 65. Lebensjahr.
Man unterscheidet zwischen Voll- und Teildynamik: bei der Volldynamik werden alle, bei der Teildynamik nur ausgesuchte Vertragsbausteine erhöht.
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Dynamik
Bewegung unter Berücksichtigung der Ursachen
dynamik
Dynamik