due diligence
präzises Planen aller Firmenaktivitäten und das Untersuchen der Auswirkungen von Geschäftsentscheidungen (Wirtschaft)
Due-Diligence-Prüfung
Due Diligence (DD), bekannt als „Sorgfaltspflicht“ (z. B. von Banken), bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der beim
Kauf bzw.
Verkauf von
Unternehmensbeteiligungen oder
Immobilien oder einem Börsengang das Objekt im Vorfeld der
Akquisition oder des Börsengangs geprüft wird. Due-Diligence-Prüfungen beinhalten insbesondere eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse des Objekts, eine Analyse der mit dem Kauf oder des Börsengangs verbundenen
Risiken sowie eine fundierte Bewertung des Objekts. Gegenstand der Prüfungen sind etwa
Bilanzen, personelle und sachliche
Ressourcen, strategische Positionierung, rechtliche und finanzielle Risiken, Umweltlasten. Gezielt wird nach so genannten
Dealbreakern gesucht, d. h. nach Sachverhalten, die einem Kauf entgegenstehen könnten – z. B.
Altlasten beim Grundstückskauf oder ungeklärte Markenrechte beim Unternehmenskauf. Erkannte Risiken können entweder Auslöser für einen Abbruch der Verhandlungen oder Grundlage einer vertraglichen Berücksichtigung in Form von Preisabschlägen oder
Garantien sein. Für grenzüberschreitende Unternehmensübernahmen gewinnt die political due diligence zunehmende Bedeutung (Negativbeispiel:
E.ON/
Endesa).
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Due diligence
Bei internationalen Aktien- oder Anleihe-Emissionen gibt es einen für die Emission verantwortlichen Manager, oder falls mehrere Institute an der Emission beteiligt sind, einen Syndikatsführer (lead manager). Er ist verpflichtet, die Jahresabschlüsse des Emittenten zu prüfen und sich regelmäßig über die Ertrags- und Geschäftslage des Unternehmens zu informieren. Diese Überprüfung nennt man due diligence.
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Due Diligence
Englisch für fällige Fleißarbeit/Sorgfaltsprüfung, bezeichnet eine intensive Durchleuchtung und Beurteilung der finanziellen, rechtlichen und geschäftlichen Situation eines Unternehmens durch externe Fachleute einschließlich der Risiken und Perspektiven. Die Analyse ist Voraussetzung für die Vorbereitung zum Beispiel eines Börsenganges, des Kaufes oder Verkaufes von Unternehmen oder Unternehmensteilen, von Kreditgewährungen oder auch Kapitalerhöhungen.